Der Gesetzgeber verlangt, dass Vertragsärzte die Telematik-Infrastruktur aktiv umsetzen.
Die eAU und das eRezept wurden Stand 04.03. zwar verschoben, die anderen Anwendungen jedoch nicht.
Seit dem 23.12. wurden auch noch weitere neue GOP für die Telematik Infrastruktur wie z.B. die 01648 – „Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte“ neu definiert. Diese wird mit 89 Pkt., (= 10,03€) extrabudgetär vergütet und soll weiter implementiert werden.
Um Sie auch hier wie gewohnt zu unterstützen, haben wir für Sie eine Fortbildungsreihe in 3 Teilen zur Telematik-Infrastruktur erstellt.
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