ab dem 01. März 2022 können Hausärzte eine neue Beratungsleistung abrechnen:
Die 01480: „Beratung zur Organspende“.
Diese ist alle 2 Kalenderjahre ab dem 14. Lebensjahr durchführbar. Das Honorar beträgt 65 Punkte (= 7,32€) und wird extrabudgetär vergütet. Abrechnen dürfen diese Leistung alle Haus-, Jugend- und Kinderärzte.
Die Prüfzeit beträgt 5 Minuten Quartals- und Tagesprüfzeit.
Die benötigten Materialen werden über die BZgA zur Verfügung gestellt. Alle Praxen erhalten hierzu ein Starterpaket im Februar.