KV Baden-Württemberg: Ende der 100% Vergütung

Seit dem 4. Quartal 2023 wird das angeforderte Honorar bei Überschreitung des RLV und QZV nicht mehr voll ausbezahlt.

Diese Nachricht sorgt aktuell für viel Beunruhigung in der Ärzteschaft in Baden-Württemberg. Ob Sie auch betroffen sind, können Sie wie folgt ersehen:

  • Laden Sie sich die Anlage 3 „Abrechnungsnachweis Regelleistungsvolumen“ Ihres Honorarbescheides aus Ihrem Dokumentenarchiv im geschützen Mitgliederbereich herunter.
  • Wenn unter dem Punkt 5.3 „Überschreitung“ eine Summe aufgeführt ist, sind Sie von der Budgetierung betroffen.

Bitte beachten Sie: dies kann Quartalsweise schwanken, gerade bei schwankenden Leistungsanforderungen oder Fallzahlen.

Mit unserem Abrechnungscoaching unterstützen wir Sie, etwaige Honorarverluste zu kompensieren, gerade in Zeiten steigender Kosten.

Weitere Informationen finden Sie hier