Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ab Oktober beschlossen

Wird nun alles gut?

Die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ab Oktober wurde beschlossen. Dies betrifft alle Leistungen des EBM Kapitels 03 und der Hausbesuche. Alle anderen Leistungen unterliegen weiterhin Budgetgrenzen. Außerdem sind alle weiteren Mengenbegrenzenden Maßnahmen auch zukünftig in Kraft. 

Die Leistungen werden erst nach sachl. rechn. Korrektur bezahlt. Ebenso wird es weiterhin Plausibilitätsprüfungen bei großen Abweichungen gegenüber der Fachgruppe geben.

Zur Sicherung der Plausibilität und der Profitabilität bieten wir Ihnen auch in der zukünftigen Honorarstruktur unsere Abrechnungshilfen an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: