Im Zuge der Umsetzung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) haben KBV und GKV jetzt im Bewertungsausschuss die Änderungen beschlossen, die mit Wirkung zum 1.1.2026 eingeführt werden. Die neue Vorhaltepauschale ersetzt dabei die alte Regelung nach GOP 03040. Der Gesetzgeber hat verpflichtend vorgegeben, dass die Reform innerhalb des bisherigen Budgets zu gestalten ist.
Die Vorhaltepauschale wird grundsätzlich extrabudgetär vergütet.
Folgende Punkte sind dabei von besonderer Relevanz:
In Zukunft ist ein Stufensystem vorgesehen in welchem bestimmte Kriterien erfüllt sein müssten.
Je mehr Kriterien erfüllt werden desto höher fällt die Vorhaltepauschale aus. Damit Sie sich jetzt schon frühzeitig vorbereiten können haben wir die relevanten Punkte in einem Spickzettel zusammen gefasst.
Mit unseren umfangreichen und gründlichen Analysen können wir Sie frühzeitig auf die kommenden Änderungen vorbereiten und mit Ihnen die organisatorische Umsetzung besprechen.
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johannes.weyand@hcc-bettercare.de