Der digitale Impfnachweis wurde verabschiedet. Bei vollständigem Impfstatus wird ein Impfzertifikat mit QR-Code erstellt.
Dieser wird anschließend in eine App eingelesen wie z.B. in die „Corona-Warn-App“ oder die neue App „CovPass-App“.
Eine Einbindung zur Erstellung soll kostenfrei ab Juli in die Praxis-Verwaltungs-Systeme erfolgen.
Die Vergütung dieser Leistungen wird nach der Corona Impfverordnung geregelt:
Impfzertifikat für Patienten, die in der eigenen Praxis geimpft wurden:
- 88350 plus ICD: Z02 G: Ausstellen des Impfzertifikates (Erst- oder Zweitimpfung) über die Seite des RKI: 6.-€
- 88351 plus ICD: Z02 G: Ausstellen des Impfzertifikates (Erst- oder Zweitimpfung) automatisiert mit dem PVS 2.-€
Impfzertifikate für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden:
- 88352 plus ICD: Z02 G: Ausstellen des Impfzertifikates 6.-€
- 88353 plus ICD: Z02 G: Ausstellen für die Zweitimpfung, wenn in der Praxis bereits das Zertifikat für die Erstimpfung erstellt wurde 6.-€
Für die Erstellung des Genesenenzertifikates wurde folgende Vergütung festgelegt
- 88370 Ausstellen eines Covid-19 Genesenenzertifikates 6.-€
- 88371 Ausstellen eines Covid-19 Genesenenzertifikates automatisiert mit dem PVS 2.-€