GU-Erweiterung mit Zusatz-Honorar!

Seit dem 1. Oktober 2021 ist das Hepatitis-Screening als Erweiterung der GU eine Kassenleistung. Versicherte ab 35 Jahren haben dann einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Für die Inanspruchnahme des Screenings auf eine Hepatitis-B- und/oder Hepatitis- C-Infektion wurde die GOP 01734 (41 Punkte/4,56 Euro) als Zuschlag zur GOP 01732 aufgenommen. 

Zusätzlich gibt es eine Übergangsregelung für Versicherte, die im Zeitraum vom 13. Februar 2018 bis 30. September 2021 einen Check-up in Anspruch genommen haben. Für die Übergangsregelung gibt es die neue GOP 01744 (41 Punkte/4,56 Euro), befristet bis zum 31. Dezember 2023. 

Vor dem Screening auf das Hepatitis-B-Virus (HBV) sollte der Impfstatus erfragt werden. Nach einer Impfung gegen Hepatitis B-Virus sind Impfdurchbrüche in seltenen Fällen nicht ausgeschlossen. Gegen das Hepatitis-C-Virus (HCV) gibt es bislang keine Impfung. 

Beim Hepatitis-B-Screening wird das Blut zunächst auf das Oberflächenprotein HBsAg als Marker für eine chronische Infektion untersucht. Bei einem positiven Befund wird dieselbe Blutprobe auf HBV-Erbgut (HBV-DNA) zum Nachweis einer aktiven Infektion mit Hepatitis B getestet. 

Beim Hepatitis-C-Screening werden zuerst im Blut HCV-Antikörper gesucht. Bei positivem Befund wird dieselbe Blutprobe auf Hepatitis C-Virus-Nukleinsäure (HCV-RNA) getestet. 

Die Beauftragung erfolgt mittels des Laborformulars Muster 10 unter der Angabe „Präventiv“

HCC-Tipp: Über unser Tool „HCC-Abrechnungscheck“ können wir Ihnen pseudonymisierte Patientenlisten zur Verfügung stellen damit Sie die geeigneten Patienten ansprechen können.